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   LAG Hessen, 22.01.2014 - 2 Sa 496/13   

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https://dejure.org/2014,22849
LAG Hessen, 22.01.2014 - 2 Sa 496/13 (https://dejure.org/2014,22849)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 Sa 496/13 (https://dejure.org/2014,22849)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 2 Sa 496/13 (https://dejure.org/2014,22849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lehrkräfte für besondere Aufgaben; Anwendungsbereich WissZeitVG

  • rechtsportal.de

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Hochschulbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12

    Wirksamkeit einer Befristung gemäß §§ 2 Abs 1 S 2, Abs 1 S 1 WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2014 - 2 Sa 496/13
    Es reicht aus, dass die Tätigkeit als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war (so bereits LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12); auf die genauere tatsächliche Ausgestaltung durch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben kann es regelmäßig nicht ankommen.

    Wie das LAG Hamburg (Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, zitiert nach Juris, Rdnr. 38) in diesem Zusammenhang in einem vergleichbaren Sachverhalt zutreffend ausführt, konnte die Klägerin auch hier ihre Erkenntnisquellen in das von ihr für die jeweilige Lehrveranstaltung gewählte Thema ebenso einfließen lassen wie sie schon mit der Konzeptionierung und Vorbereitung der Lehrveranstaltungen die Möglichkeit zur eigenständigen Reflexion und Forschung gehabt hat.

    Dabei reicht es aus, dass die Tätigkeit der Klägerin danach als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38).

    Es kann nur darauf ankommen, ob die Tätigkeit als solche dazu geeignet ist, da anderenfalls immer erst aufgrund der im Einzelfall erbrachten Leistungen festgestellt werden könnte, ob ein wissenschaftlicher Mitarbeiter zum "wissenschaftlichen Personal" iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört oder nicht (LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38).

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2014 - 2 Sa 496/13
    45 aa) Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, zitiert nach Juris) , wonach sich der Begriff des "wissenschaftlichen und künstlerischen Personals" eigenständig bestimmt.

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (vgl. BAG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O., und 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06, zitiert nach Juris).

    Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (vgl. BAG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O.).

    Die Tätigkeit der Klägerin insgesamt ist aufgrund dieser Umstände bereits nicht mit derjenigen einer Fremdsprachenlektorin vergleichbar, die überwiegend mit der bloßen Vermittlung von Sprachkenntnissen betraut ist und die nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts folgerichtig regelmäßig nicht dem Begriff des wissenschaftlichen Personals nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG unterfällt (vgl. BAG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O.).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2014 - 2 Sa 496/13
    Die Maßstäbe der Missbrauchskontrolle (vgl. BAG, Urteile vom 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 und 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09, zitiert nach Juris) können bei Befristungen im Wissenschaftsbereich keine Anwendung finden, soweit es um Befristungen vor und nach der Promotion geht.
  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2014 - 2 Sa 496/13
    Die Maßstäbe der Missbrauchskontrolle (vgl. BAG, Urteile vom 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 und 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09, zitiert nach Juris) können bei Befristungen im Wissenschaftsbereich keine Anwendung finden, soweit es um Befristungen vor und nach der Promotion geht.
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2014 - 2 Sa 496/13
    Diese wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch durch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gewahrt (vgl. BAG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, AP Nr. 71 zu § 14 TzBfG).
  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2014 - 2 Sa 496/13
    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (vgl. BAG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O., und 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06, zitiert nach Juris).
  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2014 - 2 Sa 496/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14

    Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von §§ 2 Abs. 1 S. 2, 1 Abs. 1 S. 1

    Vielmehr ist es ausreichend, wie oben bereits ausgeführt, wenn die Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten (Hessisches LAG, Urt. v. 22.01.2014, 2 Sa 496/13, -juris-; LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2013, 3 Sa 66/12, -juris-), was bei Abschlussarbeiten, die sich thematisch mit einer Problemstellung auseinandersetzen und nicht in einer reinen Wissensabfrage bestehen, der Fall ist.
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